Beratung für Menschen mit Migrationsgeschichte

Bild: Oliver Lottke

Mehr als 18 Mio. Euro durch neue Förderrichtlinie

Lottke: „Integration bleibt dauerhafte Aufgabe“

Mit gut 18 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2022/23 fördert das Land Niedersachsen landesweit die Arbeit der Beratungsstellen für Menschen mit Migrationsgeschichte. Sozialministerin Daniela Behrens hat dazu jetzt eine novellierte Förderrichtlinie in Kraft gesetzt. „Dafür bin ich sehr dankbar, damit wird ein Angebot gesichert, das von integraler Bedeutung ist. Integration bleibt eine dauerhafte Aufgabe, deren Gelingen uns allen nutzt“, erklärt der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Lottke aus Loxstedt. Er habe, so der SPD-Politiker, im vergangenen Jahr diverse Beratungs-Einrichtungen im Cuxland und im Landkreis Osterholz besucht und Gespräche über die Notwendigkeit der Fortführung der Finanzierung geführt: „Wenn man sieht, wie vor Ort gearbeitet wird und wie nutzbringend dieser Einsatz auf beiden Seiten ist, stellt sich nicht die Frage nach dem Ob, sondern nur nach dem Wie“, so Lottke.

18,381 Millionen Euro sieht der aktuelle Haushalt vor. Damit soll das umfangreiche Netz aus Beratungsstellen unterstützt werden: „Ein Angebot für neu Zugewanderte, aber auch für Menschen, die schon länger hier zuhause sind. Ich bin der Ministerin sehr dankbar, dass sie die Mittel bereitstellt und damit die Kürzung durch den Bund kompensiert“, so Lottke.

Das Angebot der Migrationsberatungsstellen umfasst beispielsweise die Beratung in aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen oder zum Bildungs- und zum Gesundheitssystem. Die Fachkräfte leisten Hilfe zur Selbsthilfe und unterstützen bei der Integration in Bildung, Ausbildung und Beruf. Hinzu kommt eine unabhängige Asylverfahrensberatung.

Aus seinen persönlichen Erfahrungen wisse er, dass im Zuge der Corona-Pandemie zusätzliche Hilfestellungen entstanden seien, so der SPD-Politiker. So seien Beratungen teilweise digital geleistet worden. Aktuell fördert das niedersächsische Sozialministerium landesweit rund 300 Fachkräfte in 122 Beratungsstellen aus Mitteln des Landes gefördert. Die Landesförderung ergänzt die des Bundes, die in erster Linie auf neu Zugewanderte abzielt.

Die jetzt veröffentlichte novellierte Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft und gilt bis zum Jahresende 2026. Träger können Förderanträge für 2023 beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie stellen. Mehr Infos unter der Adresse

https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_amp_gesundheit/migration_und_teilhabe/migrationsberatung/migrationsberatung-106703.html