Liebe Genossinnen und Genossen,
ab sofort können in Not geratene Unternehmen / Soloselbstständige / Künstler, etc. auch per E-Mail Anträge auf Soforthilfe stellen. Dies war bislang nicht möglich und führte u.a. zu einem Serverzusammenbruch am Mittwoch.
Demnach kann der Antrag auf „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ sowie das Formular „De-minimis-Erklärung Soforthilfe“ elektronisch per E-Mail an die NBank gesendet werden.
Hierbei ist wie folgt vorzugehen:
- Laden Sie sich den Antrag und das Formular „De-minimis-Soforthilfe“ herunter und speichern Sie diese auf Ihrem PC.
- Füllen Sie den Antrag und das Formular „De-minimis-Soforthilfe“ sorgfältig am PC aus.
- Senden Sie uns den Antrag, das De-minimis-Formular und den geeigneten Nachweis der Unternehmung an folgende E-Mail Adresse: antrag@nullsoforthilfe.nbank.de
Bitte verwenden Sie die E-Mail-Adresse antrag@nullsoforthilfe.nbank.de ausschließlich für die Übermittlung Ihres Antrags. Fragen zu Förderung und Antragsstellung können unter dieser Adresse nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an beratung@nullnbank.de
Folgende Downloads | Soforthilfe
können von der Webseite https://www.soforthilfe.nbank.de/ geladen werden:
- Antragsformular Niedersachsen-Soforthilfe Corona (PDF)
- De-minimis-Erklärung-Soforthilfen (PDF)
- Leitfaden zu Antragstellung Niedersachsen-Soforthilfe Corona (PDF)
- Produktinformation Niedersachsen-Soforthilfe Corona (PDF)
- KMU-Prüfschema-Arbeitshilfe-zur-Beantragung-von-Soforthilfen (PDF)
Eine Bearbeitung des Formulars „De-minimis-Soforthilfe“ ist nur möglich, wenn es zuvor auf dem Computer gespeichert wurde. Laden Sie das Formular zunächst herunter und öffnen es anschließend von Ihrer Festplatte aus.